Fragen
Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen
Besuchen Sie die Webseite Synthetische Übersichtstabelle des Art. 142, Art. 146 der StVO.
Füllen Sie das “Formular A” aus und dieses an die E-Mail-Adresse @pec.it
Füllen Sie das “Formular A” aus und dieses an die E-Mail-Adresse @pec.it
Diebstahlanzeige und/oder Fundbericht und/oder Nachweis der Eintragung des Besitzverlusts beigefügt
Füllen Sie das “Formular A2” aus und dieses an die E-Mail-Adresse @pec.it Zulassungsbscheinigung/Kaufvertag beigefügt
(Hinweis: Verkaufsvollmacht ist nicht ausreichend)
Füllen Sie das “Formular B” aus und dieses an die E-Mail-Adresse @pec.it innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids
Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, per Einschreiben mit Rückschein beim Präfekten von Imperia an die Adresse: Prefettura di Imperia – Via Matteotti, 147 18100 Imperia Der Widerspruch muss auf Italienisch sein.
Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, vor dem Friedensrichter der örtlichen Zuständigkeit durch direkte Hinterlegung des Einspruches oder per Einschreiben mit Rückschein, gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 150/11.
Der Widerspruch muss auf Italienisch sein.
Nein. Wenn der Antrag akzeptiert wird, werden keine 30 % Rabatt gewährt.